Ziviler Ungehorsam – manchmal die letzte Möglichkeit
Wider den Versuch, aktive Partizipation zu einen Rechtsbruch umdeuten zu wollen. Presseerklärung der Grünen Linden-Limmer zu vermeintlichen Gewaltdiskussion.
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Ziviler Ungehorsam kann ein legitimes Mittel sein, um auf Missstände aufmerksam zu machen
Reaktion auf die Presseberichterstattung zur Resolution für eine aktive und friedliche Beteiligungskultur des Bezirksrates Linden-Limmer
In der Berichterstattung der HAZ, z.B. vom 7. und 11. März, zu der vom Bezirksrat Linden-Limmer beschlossenen Resolution für eine aktive und friedliche Beteiligungskultur wird eine Aussage aus der aus dem Kontext gerissen und verkürzt wiedergegeben. In der Resolution heißt es tatsächlich: "[i]In manchen Situationen mag es Einzelnen oder Gruppen allerdings notwendig erscheinen, gegen Normen zu verstoßen, weil nur so auf öffentliche Missstände aufmerksam gemacht und Bürger- und Menschenrechte durchgesetzt werden können. Ziviler Ungehorsam ist ein wichtiges Element direkter Demokratie und legitime Form der Meinungsäußerung. Die Entscheidung zu einem Akt zivilen Ungehorsams ist eine Gewissensentscheidung und damit von jedem Einzelnen in jeder Situation selbst zu treffen. Wichtig ist, dass dieser gewaltfrei geschieht und niemals die Würde von Menschen verletzt.[/i]" Dies wird verkürzt zu: "[i]Es könnten durchaus Situationen auftreten, in denen es notwendig erscheine, gegen bestehende Normen zu verstoßen.[/i]", um dann im weiteren Text zu behaupten, dass die grün-linke Mehrheit sich nicht eindeutig von Sachbeschädigungen distanziere, und den Anschein zu erwecken, dass diese vielleicht sogar befürwortet würden. Zitiert werden Stellungnahmen u.a. der Gewerkschaft der Polizei, dass Rechtsvorgaben zwingend eingehalten werden müssen und dass Sachbeschädigungen, z.B. durch Farbbeutel- oder Steinwürfe Gesetzesverstöße seien. In der Resolution, die übrigens ohne Gegenstimmen und mit einer Stimme aus der SPD-Fraktion angenommen wurde, wird an keiner Stelle gesagt, dass Sachbeschädigungen, wie Farbbeutelwürfe oder das Einschlagen von Fensterscheiben, geeignete Mittel des Protests seien oder gar befürwortet würden. Es wird auch an keiner Stelle eine Straffreiheit für Verstöße gegen geltendes Recht gefordert. Wer sich an Aktionen des zivilen Ungehorsams beteiligt, nimmt bewusst ein Strafverfahren in Kauf. D.h. er oder sie ist sich der Rechtsüberschreitung bewusst und begeht diese absichtlich. Kommt es im Zusammenhang mit dieser zu einer Strafanzeige, müssen die Gerichte klären, was höher zu bewerten ist, z.B. die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe oder das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen, die grüne Bezirksratsfraktion ruft nicht dazu auf, Sachbeschädigungen oder andere Rechtsüberschreitungen zu begehen. Im Gegenteil,
es ist selbstverständlich für uns, dass Proteste gewaltfrei und friedlich und im Rahmen der geltenden Normen erfolgen. Das ist im Übrigen auch für die große Mehrheit der Bürgerinnen
und Bürger in Linden-Limmer der Fall. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass Aktionen des zivilen Ungehorsams nicht von vorneherein und grundsätzlich zu verurteilen sind, sondern
in Ausnahmefällen ein – letztes – Mittel sein können, um auf Missstände hinzuweisen. Das ist unseren Wurzeln u.a. in der Anti-AKW-Bewegung geschuldet: Viele von uns standen schon vor
der Entscheidung, ob sie sich an einer Sitzblockade beteiligen und damit gegen geltendes Recht verstoßen und eine Strafanzeige in Kauf nehmen sollen, um auf die Gefahren der Atomkraft hinzuweisen und für ein Ende dieser Form der Energiegewinnung einzutreten. Die im Artikel vom 11. März zitierte Aussage von Alptekin Kirci, Vorsitzender der hannoverschen SPD "[i]Es kann doch nicht sein, dass künftig sich jeder das Recht herausnimmt, zivilen Ungehorsam zu leisten, wenn ihm was nicht passt[/i]", legt nahe, dass er zum einen den Resolutionstext nicht gelesen hat und sich zum anderen, wie viele andere offenbar auch, noch nicht ernsthaft mit dem Konzept des zivilen Ungehorsams auseinandergesetzt hat. Um es mit dem Philosophen und Soziologen Jürgen Habermas zu sagen: "[i]Ziviler Ungehorsam ist ein moralisch begründeter Protest, dem nicht nur private Glaubensüberzeugungen oder Eigeninteressen zugrunde liegen dürfen[/i]".
Dr. Silke Kleinhückelkotten, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen im Bezirksrat Linden-Limmer
Hier noch einmal die diskutierte Resolution im Wortlaut. Sie wurde am 27.02.2013 vom Bezirksrat Linden-Limmer ohne Gegenstimme bei acht Enthaltungen angenommen:
Resolution für eine aktive und friedliche Beteiligungskultur in Linden-Limmer
Linden-Limmer ist ein lebendiger Stadtbezirk, in dem Menschen mit ganz unterschiedlichen
Lebensentwürfen leben und sich sowohl für ihre eigenen Ideen und Interessen als auch für das
Gemeinwohl einsetzen. Gerade diese Vielfalt und die aktive Partizipation der Einwohnerinnen
und Einwohner in Fragen, die das Miteinander im Stadtbezirk betreffen, machen Linden-Limmer
aus. Wir begrüßen diese aktive Beteiligungskultur ausdrücklich und wünschen uns, dass sich
alle hier lebenden Menschen aktiv einbringen. Dabei ist es für uns selbstverständlich, dass die Beteiligung mit friedlichen Mitteln erfolgt.
In manchen Situationen mag es Einzelnen oder Gruppen allerdings notwendig erscheinen, gegen Normen zu verstoßen, weil nur so auf öffentliche Missstände aufmerksam gemacht und
Bürger- und Menschenrechte durchgesetzt werden können. Ziviler Ungehorsam ist ein wichtiges Element direkter Demokratie und legitime Form der Meinungsäußerung. Die Entscheidung
zu einem Akt zivilen Ungehorsams ist eine Gewissensentscheidung und damit von jedem Einzelnen in jeder Situation selbst zu treffen. Wichtig ist, dass dieser gewaltfrei geschieht und niemals die Würde von Menschen verletzt.