2016-05-17 BRLL Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 1017/2016

17. Mai 2016

Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 1017/2016

Der Bezirksrat beschließt:

1. Bevorzugung von Baugruppen
zu Bauland und Bauvorhaben..., zweiter Unterpunkt, S.2 anstelle des ersten Satzes einzufügen:
Bei der Vermarktung und Vergabe aller im Bebauungsplan Nr. 1535 – Wasserstadt Limmer Ost – befindlichen Baublöcke wird die WLG Baugruppen im Falle von gleichwertigen Kaufangeboten bevorzugt bei der Vergabe und dem Abschluss von Kaufverträgen behandeln und dies auf Verlangen gegenüber der Stadt nachweisen.

2. Mehr geförderter Wohnraum
zu Bauland und Bauvorhaben..., dritter Unterpunkt, S.3 anstelle des ersten Satzes einzufügen:
Es besteht die Verpflichtung für jeweils 30% der WE im Geschosswohnungsbau in allen Baufeldern einen Antrag auf Förderung nach dem städtischen Wohnraumförderprogramm (siehe Ursprungsdrucksache Nr. 1724/2013 zum Förderprogramm und die entsprechenden Fortschreibungen) zu stellen und im Falle der Förderung die geförderten Wohnungen der Fördervereinbarung entsprechend zu errichten und zu vermieten.
Davon sind anteilig zu jeweils einem Drittel WE zu errichten für
a) Wohnungen mit Belegrecht und Einkommensgrenze 100% (niedrige Einkommen), Eingangsmiete zurzeit 5,40 €,
b) Wohnungen bis zur Einkommensgrenze 120% (niedrige bis mittlere Einkommen), Eingangsmiete zurzeit 6,00 € sowie
c) Wohnungen bis zu Einkommensgrenze 160% (mittlere Einkommen), Eingangsmiete zurzeit 6,50 €.
und Anlage 2 zu streichen.

3. Größeres Qualitätsteam
zu Bauland und Bauvorhaben..., fünfter Unterpunkt, S.3 anstelle des ersten Satzes einzufügen:
Zur Sicherstellung der architektonischen Qualität ist ein sog. Qualitätsteam einzurichten, das aus jeweils einem Vertreter/einerVertreterin der WLG, der Stadt, eines Architekturbüros, sowie einer von der Sanierungskommission zu benennender Bürgervertreterin bzw. eines Bürgervertreters und eines von der Sanierungskommission zu benennenden Mitglieds der von der Stadt Hannover eingesetzten Moderation oder Anwaltsplanung des Stadtplanungsprozesses besteht.

4. Kriterienmaßstab für Entscheidungen des Qualitätsteams
zu Bauland und Bauvorhaben..., fünfter Unterpunkt, S.3 einzufügen vor letztem Satz:
Für alle Entscheidungen des Qualitätsteams ist ein verbindlicher Kriterienkatalog als Maßstab anzulegen, welcher einmalig vom Stadtbezirksrat Linden-Limmer genehmigt werden muss.

5. Carsharing erweiterbar machen
zu Verkehr und Erschließung, dritter Unterpunkt, S.7, einzufügen vor letztem Satz:
Drei Jahre nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes sind zehn weitere Stellplätze innerhalb des Vertragsgebietes für die Anmietung durch Car-Sharing-Betreiber zur Verfügung zu stellen, sofern die ersten sieben Stellplätze vollständig für Car-Sharing genutzt werden.

6. Regionale Energieerzeugung fördern
zu Umweltbelange..., zweiter Unterpunkt, S.8, einzufügen als Absatz f):
Die Dachflächen sind für eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren für eine Anpachtung an Betreiber von Photovoltaikanlagen zu marktüblichen Preisen über einschlägige Portale anzubieten und bei Nachfrage zu verpachten oder selbst in vollem Dachumfang mit begrünten Abstandsflächen im üblichen Abstandsmaß durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage zu nutzen.

Begründung

zu 1.
Die Bevorzugung von Baugruppen darf nicht auf wenige Baufelder beschränkt werden, da sonst die Gefahr der Preistreiberei für einzelne Baufelder besteht. Baugruppen sind insgesamt in ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement zu unterstützen und zu bevorzugen.

zu 2.
Jährlich verschwindet in der Stadt Hannover erheblich mehr günstiger Wohnraum als geförderter Wohnraum entsteht. Vor allem Belegrechtswohnungen (Sozialwohnungen) sind Mangelware. Durchschnittlich netto 400 Belegrechtswohnungen gehen durch das Auslaufen von Belegrechten jährlich verloren.
Es muss daher nicht nur die Zahl der geförderten Wohnungen erhöht werden, sondern auch für alle geringen und mittleren Einkommensgruppen Wohnraum gleicher Maßen geschaffen werden. Eine Ausnahme für privilegierte Wohnfelder am Wasserlauf entsprechen nicht den Vorstellungen einer integrativen Stadtentwicklung.

zu 3. und 4.
Bei einem dreiköpfigen Qualitätsteam ohne Kriterienvorgabe besteht die Gefahr einer Bewertungsverzerrung. Die Hinzuziehung von Beteiligten des Beteiligungsprozesses zollt der sehr guten Arbeit der Menschen vor Ort Respekt und bindet das Wissen um die Belange vor Ort ein.

zu 5.
Carsharing entwickelt sich stark und ist autoreduzierend und dadurch hervorragend für ein Neubauviertel geeignet, in dem möglichst wenig motorisierter Individualverkehr gewünscht wird. Nachträglich ist es, so die Erfahrung aus anderen Kommunen, sehr schwer, Stellplätze umzudeklarieren.

zu 6.
Hannover ist im Vergleich mit anderen Städten mit ähnlichen Globalstrahlungswerten rückständig in der Erzeugung von Energie aus Photovoltaik. Es soll mit der Regelung angeregt werden, nicht nur Vorrichtungen zu schaffen, sondern für die dezentrale Strom- und Eigenstromerzeugung direkte Anreize zu schaffen. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün regt für Flachdächer die Kombination von Dachbepflanzung und Photovoltaik an.

Dr. Daniel Gardemin
Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen