2017-02-08 STBR Anfrage - Zweckentfremdung

29. Januar 2017

Zweckentfremdung

In Linden und angrenzenden Stadtteilen sind in den letzten Jahren vermehrt Wohnungen in Ferienappartements bzw. Hostels umgebaut worden. Mit Antrag 1510-32/2016 hat der Bezirksrat Linden-Limmer auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht.

Dadurch wird dem Wohnungsmarkt dringend benötigter zentraler Wohnraum entnommen. Unter dem meist vorgelagerten Prozess der „Entmietung“ leiden die bisherigen Bewohner/innen enorm.

Die Verwaltung redet den Sachverhalt der gewerblichen Zweckentfremdung von Wohnraum klein. In der Antwort auf den Antrag 1510-32/2016 heißt es: „Aufgrund der geringen Fallzahlen sieht die Verwaltung derzeit keine Veranlassung zum konzeptionellen Handeln.“ Eine Verwaltungsrecherche zu Ferienwohnungsvermietung hätte ergeben, „in der ersten Novemberwoche 2016 wären dies im gesamten Stadtgebiet von Hannover 17 Unterkünfte, davon in Linden-Limmer vier.“ Die Antwort der Verwaltung legt zudem nahe, dass es sich nur um „vermeintliche Zweckentfremdungen“ handele, die in Wirklichkeit übliche „temporäre Vermietungen“ seien.

Die deutliche Wahrnehmung in Linden-Limmer und angrenzenden Stadtteilen ist eine andere. Die genannten Fallzahlen widersprechen den im Internet recherchierbaren Angeboten. Die kommerzielle dauerhafte Nutzung ist bei etlichen Stichproben von Internetvermietung offensichtlich.

Mit Anfrage 15-2437/2016 hat auch der Bezirksrat Mitte auf Reihenentmietungen von Wohnraum zu Zwecken von Ferienwohnungen und Hostels aufmerksam gemacht. Ein Fall ist exemplarisch in der HAZ vom 14.12.2016 aufgegriffen worden. In Linden hat eine Kurzrecherche dauerhafte Vermietungen zu Ferien- und Hostelzwecken in einer Reihe von Gebäuden ermittelt (u.a. Behnsenstraße 29, Behnsenstraße 31, Ricklinger Straße 96, Ricklinger Straße 120, Ricklinger Straße 140, Hengstmannstraße 5, Charlottenstraße 2, Wittekindstraße 15). Die in den Internetportalen hinterlegten Anbieter sind eindeutig kommerziell und dauerhaft tätig.

Die z. T. langjährige Nutzung der Wohnungen zu Ferienzwecken, Hostels bzw. nicht-wohnlicher Nutzung widerspricht der Aussage der Verwaltung in der Antwort auf 1510-32/2016, nur befristet Genehmigungen für nicht-wohnliche Nutzungen zu erteilen: „Eine nicht-wohnliche Nutzung ist genehmigungspflichtig. Diese Ausnahmegenehmigung wird nur aus besonderen Gründen im Einzelfall (oft zu Gunsten des Gemeinwohls) und grundsätzlich befristet erteilt.“

Die Verwaltung räumt aber – wiederum widersprüchlich - in ihrer Antwort auf die Anfrage 15-2437/2016 ein, es sei anstelle eines Mehrfamilienwohnhauses „bereits in der Lenaustraße ein Hostel genehmigt“ worden.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

  1. Sind der Verwaltung Ferienwohnungen, Herbergsbetriebe bzw. nicht-wohnliche Nutzungen sowohl in den Liegenschaften Behnsenstraße 29, Behnsenstraße 31, Ricklinger Straße 96, Ricklinger Straße 120, Ricklinger Straße 140, Hengstmannstraße 5, Charlottenstraße 2 und Wittekindstraße 15 als auch anderswo im Stadtbezirk bekannt?
  2. Sind die baulichen und andere Anforderungen (Brandschutz, Parkplatznachweis etc.) an Ferienwohnungen, Herbergsbetrieben bzw. nicht-wohnlichen Nutzungen zu 1.) überprüft und genehmigt worden?
  3. Werden bzw.- wurden in der Vergangenheit sowohl in Linden als auch in Hannover Mietswohnungen zur Umnutzung zu Ferienwohnungen bzw. Mietshäuser zur Umnutzung zu Hostels genehmigt und wo und wann war dies der Fall und worin erstreckt sich der Beitrag zum Gemeinwohl?

Dr. Daniel Gardemin
Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen