2016-01-29 BRLL Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 2315/2015 "Neubau eines Familienzentrums in der Walter-Ballhause-Straße und Neubau einer Kindertagesstätte in der Hohe Straße"

29. Januar 2016

Zur Beschlussdrucksache 2315/2015
Neubau eines Familienzentrums in der Walter-Ballhause-Straße und
Neubau einer Kindertagesstätte in der Hohe Straße

Der Bezirksrat beschließt:

  1. Das Vorhaben keinem Eignungstest einer ÖPP zu unterziehen und kein ÖPP-Modell anzuwenden
  2. Das Vorhaben mit der Errichtung von Mietwohnungen zu verbinden
  3. Einen Durchgang am August-Baumgarte-Gang von mindestens 20 Metern zwischen der Grundstücksgrenze der neu entstehenden Kindertagesstätte und dem Gebäude Walter-Ballhause-Straße 12 zu belassen

Begründung:

Zu 1.) Eine Ausgliederung und Privatisierung von öffentlichen Aufgaben verbessert nur scheinbar die öffentlichen Finanzen. Im aktuellen Haushalt tauchen die Kosten erst einmal nicht auf, dafür müssen künftige Generationen die Lasten dann doppelt tragen. ÖPP als öffentlich-private Partnerschaft ermöglicht stattdessen Unternehmen, Gewinnmitnahmen sofort zu realisieren. Dieses Geld wird der Kommune und den Steuerzahler/innen entzogen.

Es besteht zudem die Gefahr, dass sich Unternehmen bei der Auftragsvergabe unterbieten und die öffentlichen Projekte dann mittels Lohndumping und Umgehung des Tariftreuegesetzes realisieren und – wie im Fall des Misburger Bades – verdeckte Baumängel hinterlassen.

Wir fordern daher, die Baumaßnahme in kommunaler Eigenregie mit Hilfe eines Generalunternehmers oder der GBH durchzuführen und damit kostengünstiger, zeitnaher und sozialverträglicher als in ÖPP zu realisieren.

Zu 2.) In Linden-Nord und in Linden-Mitte ist in den letzten Jahren erhebliche Wohnraumknappheit entstanden und die Mieten sind deutlich gestiegen. Wir benötigen daher zur Zeit jeden Wohnraum, der geschaffen werden kann. In der Walter-Ballhause-Straße und in der Hohen Straße bietet es sich geradezu an, die bestehenden Geschosshöhen der Bestandsgebäude von vier bzw. drei Vollgeschossen auch für den geplanten Neubau anzunehmen und oberhalb der Kindertagesstätten Mietwohnraum zu schaffen.

Zu 3.) In der Walter-Ballhause-Straße bedarf es eines sinnvollen und großzügigen Anschlusses an den August-Baumgarte-Gang und an die Nedderfeldstraße. Der Doppeldurchgang zur sogenannten Faustwiese und zur Straße An der Bettfedernfabrik darf nicht soweit verengt werden, dass ein Nadelör entsteht, das in der laufenden Nutzung und bei Großveranstaltungen zu Gefahrensituationen führen kann und die ohnehin durch den Bau der Kindertagesstätte verringerte Grünfläche an ihrem Zugang unattraktiv macht. Der Abstand zwischen der geplanten Kindertagesstätte und dem gegenüberliegenden Gebäude Walter-Ballhause-Straße 12 ist mit mindestens 20 Metern zu belassen.

Dr. Daniel Gardemin
Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen